Umgang mit Konflikten
Leitfaden für Elternvertreter zum Umgang mit Konflikten
Liebe Elternvertreterinnen, liebe Elternvertreter,
im Schulalltag kommt es zwischen Schülern, Lehrern und Eltern immer wieder einmal zu Konflikten. Mit diesem Leitfaden möchten wir einige Tipps und Hilfestellungen geben. Falls Sie Ergänzungen oder Anmerkungen haben, sind diese herzlich willkommen.
Konflikte
Im Konfliktfall zwischen Lehrer, Schüler und Eltern wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
• Konfliktfall als Elternvertreter zunächst neutral sachlich zur Kenntnis nehmen, keine Partei ergreifen.
• Klären, ob ein Gespräch zwischen den Konfliktparteien bereits geführt worden ist.
• Unterstützung zusichern, Aufruf zum Gespräch als erstem Schritt.
• Erster Ansprechpartner ist immer der/die Klassenlehrer/in, hier liegt das meiste Wissen über die Klassensituation vor.
• Parallel dazu sollte der Elternvertreter sich ein eigenes objektives Bild von der Situation machen, andere Eltern, Lehrer, Klassenvertreter, Beteiligte befragen.
• Bedeutung des Konfliktes einschätzen, wenn möglich, klären, ob sich eine quantifizierbare Mehrheit oder Minderheit hinter dem Konflikt verbirgt.
• Lösungsvorschlag erarbeiten.
• Im Bedarfsfall Beratung durch den Elternbeiratsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter einholen.
• Im Schlichtungsgespräch Emotionen herausnehmen, Diskussion auf der Sachebene führen.
• Bei eskalierenden Konflikten empfiehlt es sich, seitens beider Konfliktparteien jeweils einen Vertreter mit jeweils einem neutralen Schlichter zu benennen.
• Konflikte über den Leistungsstand einzelner Schüler sollten nicht vom Elternvertreter aufgegriffen werden. Derartiges muss zwischen Lehrer, Eltern und Schülerin/Schüler besprochen werden. Der Elternvertreter kann nur einschreiten, wenn es um allgemeines Fehlverhalten geht, das sich auf die Klasse auswirkt.
• Kritik hinsichtlich didaktischer Fragen (Leistungsfortschritte in einer Klasse) ist zunächst zurückhaltend zu bewerten. Der Elternvertreter sollte dies gegebenenfalls mit Hilfe der Schulleitung oder eines Abteilungsleiters der Schule klären.
Brennpunktthemen
Zu den Brennpunktthemen gehören alle Vorfälle, die strafrechtlich relevant sind und an der Schule oder an Brennpunkten außerhalb der Schule auftreten. Dazu zählen beispielsweise Drogenmissbrauch, Diebstahl, Tätlichkeiten, Missbrauch Abhängiger, Internetkriminalität, sogenannte Snuff- und Happy-Slapping-Videos sowie Pornographie. Hier empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
• Vorwürfe kritisch prüfen.
• Thema nicht sofort publik machen, je nach Sensibilität zunächst vertraulich behandeln.
• Mit der Schulleitung und den Elternbeiratsvorsitzenden kommunizieren, beraten und entscheiden
Leitlinien
Die Erziehung der Kinder wirkt direkt in den Schulalltag hinein. Permanentes Stören, Lärm, Unordnung und Streit haben Auswirkungen auf den Schulalltag. Der Elternvertreter kann nicht auf die Erziehung einwirken. Er kann nur zur Diskussion anregen und einen Verhaltenskodex anbieten und die Umsetzung dieser Leitlinien unterstützen. Werte und Leitlinien dienen auch als Ansatzpunkt im Konfliktfall und können Grundlage des Elternabends sein.
Mobbing
Unter Schülern kommt es immer wieder zu Mobbingvorfällen. Hier wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
• Mobbing als Thema ansprechen und offen thematisieren.
• Klassenlehrer mit einbeziehen.
• Gespräch Eltern – Lehrer – Schüler suchen, Zeit für Gespräche einräumen.
• Regeln für den Umgang miteinander festlegen und nachhalten.
• Wenn alle eingebunden sind und aus eigener Kraft keine Lösung gefunden werden kann, bieten sich verschiedene Beratungsmöglichkeiten und Infos im Internet an:
http://www.schueler-mobbing.de/
http://www.mobbing-net.de/
Streitschlichter
Am RWG gibt es Lehrer und Schüler, die zu Streitschlichtern fortgebildet worden sind.
Aktuelle Informationen zu den Streitschlichtern können im Sekretariat erfragt werden.
Externe Beratung/Experten
Neben dem Unterricht bietet die Schule durch Experten entsprechende Aufklärung und Information zu Internetkriminalität, Sucht, Drogen und Medienkonsum an. Teilweise auch für Eltern. Bei Bedarf können Informationsveranstaltungen auch auf Klassenebene in Eigeninitiative durchgeführt werden. Derartige Veranstaltungen müssen nicht über die Lehrerschaft organisiert werden. Der Klassenlehrer und die Schulleitung sollten immer informiert sein. Die Kosten für diese Veranstaltungen können auf Anfrage über den Förderverein finanziert werden. Anbieter sind einschlägige Beratungsstellen oder die Polizei.
Informationsdienst zur Suchtprävention :
Rolf Schneider Regierungspräsidium Stuttgart, Schule und Bildung, Referat 77 , Breitscheidstraße 42 , 70176 Stuttgart
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon (0711) 6670-435, Fax (0711) 6670-109
Stand: 08.03.2008
AK Kommunikation