Zusätzlich zu den Klassenarbeiten und Klausuren müssen die Schülerinnen und Schüler eine besondere Form von Leistungsnachweisen erbringen. Diese sog. GFS (gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen) sind insbesondere Präsentationen und Vorträge - möglich sind aber auch schriftliche Hausarbeiten, Projekte (darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich), Referate, ... .

Ab der 7-ten Klasse müssen alle Schülerinnen und Schüler jährlich eine GFS halten. Die Themenauswahl und auch die Art der Prüfung ergibt sich aus dem Gespräch mit dem jeweiligen Fachlehrer. In der Kursstufe müssen insg. drei GFS in unterschiedlichen Fächern erbracht werden.

Sie zählen im Ergebnis wie Klassenarbeiten bzw. Klausuren und müssen daher in den Anforderungen vergleichbar sein. 

Hilfreiche Hinweise zu dem Thema GFS stellen wir an dieser Stelle bereit.

 

Hinweise für Klassen 7 bis 10

Orientierungshilfe zum Thema GFS

Hinweise zur Angabe von Quellen

Hinweise zur Nutzung von Computern